gemeinschaftliche

erzeugungsanlagen

Wir errichten kostenlos gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), eine Form der „geteilten PV-Anlage“ für Wohnhäuser, Gemeinschaften und Firmen.

Was ist eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)?

Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell in Österreich, bei dem mehrere Parteien innerhalb eines Gebäudes, wie z.B. einem Mehrparteienhaus, gemeinsam Strom aus einer Stromerzeugungsanlage (meist Photovoltaik) direkt vor Ort nutzen. So ist es möglich ohne eigene Mittel günstigen Sonnenstrom zu beziehen.
Überschüssiger Strom kann entweder ins öffentliche Netz eingespeist, oder über eine Batterie gespeichert werden.

Ziel ist es, erneuerbare Energie effizient vor Ort zu verwenden und Kosten zu sparen.

GEA – gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Nachbarschaftlich stark: Das PV-Paket für Mehrparteienhäuser

R

Das Sonnenpaket von Denkapparat

Wir errichten kostenlos Gemeinschaftsanlagen – und verkaufen den Strom ohne Netzgebühren an Sie weiter. Somit profitieren Sie ohne Investitionskosten, Planung oder sonstigem Aufwand von billigem und sauberen Sonnenstrom.

R

Aufteilung des Sonnenstroms in der GEA

Der Stromverbrauch sowie der erzeugte Strom werden mittels Smartmeter im Viertelstundentakt gemessen. Über einen Aufteilungsschlüssel (statisch oder dynamisch) erfolgt die Zuordnung des Stroms der Anlage an die Nutzer und Nutzerinnen. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist oder optional über eine Batterie gespeichert.

R

Kein Aufwand, keine Investition

Reparaturen stehen an? Die Anlage hat eine Störung? Keine Sorge, wir kümmern uns auch um die Instandhaltung und Wartung –  während Sie entspannt die Füße hochlegen.

Menschen können bzw. wollen sich aus verschiedensten Gründen keine eigene PV-Anlage zulegen. Sei es wegen hoher Kosten, Unsicherheiten oder Platzmangel, die Liste ist lang.

Umso beliebter wird die Version der „geteilten PV-Anlage“.

Jetzt Termin vereinbaren und beraten lassen!

BETRIEBSMODELLE & FINANZIERUNG

GEBÄUDEEIGENTÜMER/IN

Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird vom Gebäudeeigentümer bzw. der Hausverwaltung betrieben. Neben Errichtungs-, Betriebs- und Wartungskosten zwischen Betreiber:In und Teilnehmenden, wird der Strom den Bewohner:Innen zur Verfügung gestellt.

  • Finanzierung durch Gebäudeeigentümer/in: Investiert wird, z.B. über Rücklagen. Dies ist nur möglich, wenn es sich um eine GEA zum Nutzen aller Teilnehmer/innen handelt. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, ist die Unterstützung der teilnehmenden Eigentümer gefragt.

DENKAPPARAT SONNENPAKET

Das Dach wird von der Denkapparat GmbH benutzt und die Anlage darauf errichtet. Zu einem festgelegten Preis können die Bewohner den Strom beziehen. Für einen reibungslosen Betrieb sorgt die Denkapparat GmbH.

  • Finanzierung durch Denkapparat: Die GEA wird von der Denkapparat GmbH finanziert. Der Strom anschließend an die Teilnehmer verkauft. Nur der tatsächlich verbrauchte Sonnenstrom wird abgerechnet.

BEWOHNER/INNEN-VEREIN

Die Teilnehmer gründen gemeinsam einen Verein. Das Dach der Wohnanlage wird gepachtet und darauf die Anlage errichtet. Tarif und Aufteilung werden in den Vereinsstatuten festgelegt.

  • Finanzierung durch Teilnehmende: Es wird gemeinsam in die GEA investiert. Die Beteiligung erfolgt freiwillig.

Vorteile einer gemeinschaftlichen PV-Anlage

  • Aufwertung des Gebäudes durch Anbringen einer gebäudeeigenen PV-Anlage
  • Ersparnis von Energiekosten, Netzentgelte und Steuern (weniger Strombezug aus dem öffentlichen Netz)
  • Eigenverbrauch wird durch gemeinschaftliche Nutzung gesteigert und somit auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage
  • Kosteneinsparung beim Allgemeinstrom
  • hebt das Image (bei gewerblichen Gebäuden)
  • optional Notstromsicherung des allg. Stroms (z.B. Lift, Beleuchtung, Garagentor, usw.)

SCHRITTWEISE ZUR GEMEINSCHAFTSANLAGE

1. Netzzugangsvertrag

Zwischen dem Betreiber der Anlage und dem Netzbetreiber wird eine Netzzugangsvereinbarung geschlossen.

2. Mitwirkende ausfindig machen

Wer möchte günstigen Sonnenstrom nutzen? Planung und Bau sind mit Eigentümer/in sowie der Hausverwaltung zu klären.

3. Verträge

Errichtungs-, Betriebs- und Wartungsvertrag werden, unter anderem mit Aufteilungsschlüssel und Stromtarifen, zwischen den Teilnehmenden und dem Betreiber der GEA geschlossen. Bestehende Lieferverträge bleiben bestehen – für den Reststrombezug wird der Energieversorger pro Partei selbst gewählt.

4. Verträge zwischen Verbraucher und Netzbetreiber

Mit jedem Teilnehmenden wird eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netznutzungsvertrag getroffen, in der die Teilnahmebedingungen zur Abrechnung als Gemeinschaftsanlage festgelegt werden. Diese Vereinbarung wird in der Regel einfach durch eine Zustimmung im jeweiligen Kundenportal des Netzbetreibers digital abgeschlossen.

5. Errichtung, Installation & Registrierung der GEA

Die Gemeinschaftsanlage wird errichtet und in Betrieb genommen. Ein Smart Meter, sowie die Zustimmung zur Übermittlung der Viertelstundenwerte des Stromverbrauchs der Teilnehmenden und der Stromproduktion der Anlage, sind notwendig. Außerdem wird vom Betreiber ein Stromabnahmevertrag für den überschüssigen Strom abgeschlossen. Die technische Ausführung erfolgt wie bei jeder anderen Anlage.

6. Registrierung im EDA-Anwenderportal

Der Betreiber der Anlage muss sich im Anwenderportal der EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH) registrieren. Über dieses Onlineportal wird der Datenaustausch sowie die Kommunikation mit dem Netzbetreiber abgewickelt.

7. Betrieb und Abrechnung

Der laufende Betrieb der Erzeugungsanlage kann nun beginnen. Die Daten für die Abrechnung werden vom Netzbetreiber an den Betreiber der Anlage übermittelt. Je nach Anzahl der Teilnehmenden und dem gewählten Modell erfolgt die Abrechnung entweder durch den Betreiber selbst oder durch einen externen Dienstleister.

Interesse geweckt?

Jetzt Termin vereinbaren und beraten lassen!

Jetzt

loslegen!

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich für ein Erstgespräch zur Realisierung Ihres persönlichen Projektes.