Förderung 

EAG Investitionszuschuss 2026 

Förderung Wallboxen und Ladestationen ab Oktober 2025:

 

Ein- oder Zweifamilienhaus 400€ Förderung für eine intelligente, kommunikationsfähige Wallbox oder ein 3-phasiges Ladekabel.

Mehrparteienhaus als Einzelanlage 800€ Förderung für eine intelligente, kommunikationsfähige Wallbox.

Merhparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage 1.500€ Förderung für eine kommunikationsfähige Wallbox. mit Lastmanagement.

Alle Wallboxen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei einer Leistung ab 3,6 kVa beim Netzbetreiber gemeldet werden. Außerdem wird empfohlen, Geräte mit MID-zertifizierter Zähleinrichtung zu verwenden.
Gefördert werden ausschließlich neue, kommunikationsfähige Geräte z.B. mit OCPP oder Modbus TCP), die eine intelligente Steuerung und gegebenenfalls Lastmanagement unterstützen.

     

    Förderungen von Photovoltaikanlagen & Stromspeichern 2026

    Termine

     

    23.04.2026            Kategorie A-D
    16.06.2026            Kategorie A-D
    08.10.2026            Kategorie A-D

     

    Fördersummen:

    jedoch max. 30% der förderbaren Nettoinvestitionssumme.

    Kategorie A bis 10 kWp fixer Fördersatz 160€/kWp – first-come-first-served-Prinzip

     

    Kategorie B größer 10 bis 20 kWp – fixer Fördersatz 150€/kWp – first-come-first-served-Prinzip

     

    Kategorie C größer 20 bis 100 kWp – höchstzulässiger Fördersatz 140€/kWp – das verkehrte Bieterverfahren

     

    Kategorie D größer 100 kWp – höchstzulässiger Fördersatz 130€/kWp – das verkehrte Bieterverfahren

     

    Speicherförderung: pro kWh – €150,00   –   Speichergröße 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh

     

    Made-in-Europe-Bonus:

    Die EAG-Abwicklungsstelle führt eine Liste jener Komponenten (Hersteller, Marke, Produkt) die sich für den „Made-in-Europe-Bonus“ qualifiziert.

    PV-Module – 10%

    Mit EWR Bonus maximal 65% der Netto-Kosten für Privatpersonen.

    Wechselrichter – 10%

    Für Klein-  65%, für Mittel-  55% und für Großunternehmen 45%

    Stromspeicher – 10%

    für Klein-  50%, für Mittel-  40% und für Großunternehmen 30%

    Speicherförderung:

     

    Gefördert werden Stromspeicher, die mit einer ans Netz gekoppelten Photovoltaikanlage verbunden sind. Eine Kombination mit anderen Energieträgern ist ausgeschlossen. Eine Förderung des Stromspeichers ist nur möglich, wenn dieser im Zuge der Neuerrichtung oder der Erweiterung einer Photovoltaikanlage verbaut wird.

    Fristen zur Inbetriebnahme:

    Eine Fristverlängerung kann nur beantragt werden, wenn die Verzögerung für eine Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist:

    PV-Anlage < 100 kWp:

    6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages; zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate

    PV-Anlage > 100 kWp:

    12 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate

    Stromspeicher:

    Die Inbetriebnahmefrist des Stromspeichers richtet sich nach der Inbetriebnahmefrist der dazugehörigen PV-Anlage