Abschaffung der
mwst.-befreiung
FÜR PV-ANLAGEN
Es ist soweit, was nun?
Die vorzeitige Abschaffung der MwSt.-Befreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp ist beschlossen.
Der Vertrag wurde bis einschließlich 6.3.2025 geschlossen:
Es gilt der Nullsteuersatz, wenn die Anlage bis 31.12.2025 geliefert/fertig installiert wird (= Abnahme durch den Anlagenbetreiber).
Der Vertrag wurde ab 7.3.2025 geschlossen
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Nullsteuersatz, wenn die Anlage bis 31.03.2025 geliefert/fertig installiert wird |
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Regelsteuersatz (20% USt.), wenn die Anlage nicht bis 31.03.2025 geliefert/fertig installiert wird. In diesem Fall kann der EAG-Investitionszuschuss beantragt werden (Fördereinreichung vor Inbetriebnahme! |
Ab 1. April 2025
gilt generell wieder der Regelsteuersatz (20% USt.).
In diesem Fall kann der EAG-Investitionszuschuss beantragt werden (Fördereinreichung vor Inbetriebnahme!).
Eine grafische Darstellung dazu hat die PV Austria erstellt: