Abschaffung der

mwst.-befreiung

FÜR PV-ANLAGEN

Es ist soweit, was nun?

Die vorzeitige Abschaffung der MwSt.-Befreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp ist beschlossen.

Der Vertrag wurde bis einschließlich 6.3.2025 geschlossen:

Es gilt der Nullsteuersatz, wenn die Anlage bis 31.12.2025 geliefert/fertig installiert wird (= Abnahme durch den Anlagenbetreiber).

Der Vertrag wurde ab 7.3.2025 geschlossen

Nullsteuersatz, wenn die Anlage bis 31.03.2025 geliefert/fertig installiert wird

Regelsteuersatz (20% USt.), wenn die Anlage nicht bis 31.03.2025 geliefert/fertig installiert wird. In diesem Fall kann der EAG-Investitionszuschuss beantragt werden (Fördereinreichung vor Inbetriebnahme!

Ab 1. April 2025

gilt generell wieder der Regelsteuersatz (20% USt.).

In diesem Fall kann der EAG-Investitionszuschuss beantragt werden (Fördereinreichung vor Inbetriebnahme!). 

Eine grafische Darstellung dazu hat die PV Austria erstellt:

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